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Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Prüfungen von Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln nach UVV: Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus. Dementsprechend unterstützen unsere Kfz-Sachverständigen alle Kfz-Betriebe in der Bewältigung ihrer Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile: Aufgrund ständiger Schulungen sind unsere Kfz-Sachverständigen immer auf dem neuesten Wissensstand und können ausführlich beraten und gezielt auf sicherheitsrelevante Defizite hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, wodurch Arbeitsausfälle und teure Folgekosten vermieden werden. Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
  • Leitern und Tritte
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen
  • Verdichter
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Fragen zur UVV? Wenden Sie sich ganz einfach an uns.

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