SICHERHEIT
GEHT'S ANDERS
Änderungsabnahmen
Das Muss für Tuner und alle, die was ändern.
Getönte Scheiben, breite Reifen, Tieferlegung und Co.: Keine Frage, für viele ist das die Kür – bringt aber auch die Pflicht zur Änderungsabnahme mit sich. Damit Ihr veredelter Wagen überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Sie sind verpflichtet, alle Anbauten, Umbauten und Änderungen an Ihrem Fahrzeug, für die im beigefügten Gutachten eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist, von einem Prüfer abnehmen zu lassen. Das betrifft z. B. Änderungen an Rädern, Reifen und am Fahrwerk ebenso wie den Anbau einer Abgasanlage.
Bei einer Änderungsabnahme untersuchen unsere Prüfingenieure alle technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug, dokumentieren diese nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung und bereiten die Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor. Ihre Änderungsabnahmebescheinigung erhalten Sie übrigens sofort und direkt bei uns vor Ort.
Die Basis für die Untersuchung aller technischen Änderungen: passende Prüfzeugnisse. Das sind die Allgemeinen Betriebserlaubnisse und Bauartgenehmigungen. Diese Papiere definieren, ob eine Änderungsabnahme zwingend erforderlich ist oder ob das Mitführen der Papiere genügt. Bei Teilegutachten hingegen ist es Pflicht, die Änderungsabnahme sofort durchführen zu lassen, weil Ihr Fahrzeug andernfalls nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Auch bei Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeuge nicht genehmigt sind, sind wir ihr Ansprechpartner. Als Unterschriftsberechtigte des technischen Dienst der GTÜ können wir Gutachten nach §19 (2) in Verb. m. §21 StVZO (sogenannte Einzelabnahmen) erstellen.
- Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1
- das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht (Teilegenehmigung)
- die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- die Allgemeine Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung