SICHERE UMGANG
MIT KLASSIKERN
Oldtimer-Gutachten und -Wertgutachten
Für Transparenz und Rechtssicherheit: Lassen Sie Ihr Schätzchen schätzen.
Immer dann, wenn Sie einen Oldtimer kaufen, verkaufen, versichern oder einen Schadensfall geltend machen möchten, gilt: Nur objektive Gutachten sorgen für Rechtssicherheit und Transparenz. Denn Ihr subjektives Wertempfinden ist für Vertragspartner und Versicherungen vor allem eines: nicht bindend. Auch wenn Sie sich sehr gut mit Oldtimern auskennen.
Für die objektive Bewertung Ihres Oldtimers arbeiten unsere Oldtimer-Experten mit zertifizierten Qualitätsstandards, mittels derer sie den Zustand und die Historie Ihres Oldtimers anhand objektiver Kriterien begutachten und somit dessen aktuellen Marktwert ermitteln.
Sie erhalten bei uns zwei Arten von Gutachten: Kurzgutachten und Wertgutachten. Lassen Sie sich kostenlos von uns beraten, welches Gutachten für Ihren Oldtimer und Ihr Vorhaben relevant ist – oder ab wann eine Aktualisierung Ihres Gutachtens Sinn macht.
Oldtimer und damit verbundene Gutachten
Unser Kurzgutachten ist eine kompakte Kurzbewertung. Diese umfasst:
- Vergleich der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN bzw. VIN)
- Äußere Inaugenscheinnahme des Oldtimers
- Messung der Lackschichtdichten
- Begutachtung von Unterboden, Achsen, Bremsanlagen
- Funktionskontrolle im Stand
- Rangierfahrt
Mit diesem Gutachten lassen Sie Ihren Oldtimer zuverlässig und korrekt bei Ihrer Versicherung einstufen. Das Kurzgutachten ist jedoch keine geeignete Basis für den Kauf oder Verkauf Ihres Oldtimers.
Bringen Sie Ihren Oldtimer für die Erstellung eines Kurzgutachtens zu einem unserer Standorte und informieren Sie unsere Gutachter über bekannte Mängel usw.
Gut zu wissen: Bei Bedarf nutzen unsere Oldtimer-Experten für die Erstellung Ihres Kurzgutachtens das Archiv des Oldtimerservices. Dieses Archiv beinhaltet Informationen zu über 4.000 Oldtimer-Marken und über 38.000 Einzelnachweise zu Fahrzeugmodellen und ist somit eine verlässliche und weithin anerkannte Grundlage für die Wertermittlung Ihres Oldtimers.
Unser Wertgutachten ist eine intensive Bewertung. Diese umfasst:
- Vergleich der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN bzw. VIN)
- Äußere Inaugenscheinnahme des Oldtimers
- Messung der Lackschichtdichten
- Begutachtung von Unterboden, Achsen, Bremsanlagen
- Funktionskontrolle im Stand
- Rangierfahrt
- Sicht- und Funktionsprüfung aller Fahrzeugbaugruppen
- Beschreibung und Recherche der Fahrzeughistorie
- Probefahrt
- Umfassende und daher aussagekräftige Fotodokumentation
Mit diesen Untersuchungen erhalten Sie ein Wertgutachten über den Gesamtzustand Ihres Oldtimers. Zudem erfahren Sie, was Ihren Oldtimer so besonders macht und worin seine historische Bedeutung liegt. Gerade im Schadensfall macht es Sinn, auf ein detailliertes Wertgutachten zurückgreifen zu können – denn Ersatzteile für Oldtimer und Reparaturen sind kostenintensiv!Sie sollten wissen: Die Erstellung eines Wertgutachtens ist immer an einen Verwendungszweck gekoppelt, wie z. B. an den Verkauf eines Oldtimers oder an die Regulierung im Schadensfall. Informieren Sie unsere Oldtimer-Experten daher vor Beginn der Erstellung des Wertgutachtens darüber, wofür Sie Ihr Wertgutachten benötigen.
Der Marktwert eines Oldtimers ist immer der aktuelle Wert des Fahrzeugs am Markt. Will heißen: Der Marktwert bestimmt, welcher Preis aktuell am Markt für Ihren Oldtimer realistischerweise fürs Kaufen und Verkaufen anzusetzen ist. Beim Marktwert handelt es sich in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und dieser ist mehrwertsteuerneutral und als Endpreis zu verstehen. Die Höhe des Marktwerts ermittelt sich aus
- der Marktlage für Oldtimer
- dem Zustand und der Historie des Oldtimers
- der Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer
Der Wiederbeschaffungswert ist ein Terminus aus dem Haftungsrecht § 249 BGB. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Schadens, wie z. B. eines Unfalls, aufwenden muss, um ein gleichartiges oder gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt ermittelt. Der angegebene Wiederbeschaffungswert ist insofern die Basis für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den der Oldtimer an Aufwendungen gekostet hat, um ihn in den jetzigen Zustand zu bringen. Die Rede ist hier daher von Restaurierungskosten. Hinzu kommt der Fahrzeuggrundpreis, womit der Anschaffungswert gemeint ist. Die sicht- und vor allem belegbaren Investitionen der Restaurierung ergeben eine Differenz zum Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist also wichtig, wenn nach einem Schaden der Versicherung eine Restaurierung glaubhaft gemacht werden soll.
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