WISSEN FÜR
IHR VERTRAUEN
Schadengutachten
Die Expertise, die sich bezahlt macht.
Es gibt gute Gründe für ein Schadengutachten: Haftpflichtschäden, Kaskoschäden sowie Schäden, die durch Wetter, Wild oder technische Defekte verursacht wurden. Der Sinn und Zweck aller Schadengutachten: Klarheit über Art und Umfang des Schadens. Damit Sie Ihre finanziellen Ansprüche sichern können.
Mit einem Schadengutachten erhalten Sie eine umfassende und neutrale Aufstellung aller Kosten, die hinsichtlich der Reparatur Ihres Fahrzeugs zu erwarten sind. Auch alle Umgebungskosten, wie z. B. die Kosten für einen Mietwagen oder Ausfallkosten, werden beziffert. Unsere Kfz-Sachverständigen ermitteln dazu die Art und den Umfang sowie den Reparaturweg des Schadens, sichern Ist-Zustände, dokumentieren Wertminderungen und tragen somit alle Fakten zusammen, die für die Schadenregulierung relevant sind. Das Schadengutachten ist immer die Basis für die Regulierung Ihres Fahrzeugschadens – sofern Sie versichert sind.
Unsere Schadengutachten enthalten Bilder und Schadenbeschreibungen in Textform; sie sind immer transparent und leicht verständlich sowie sachdienlich und rechtssicher. Hinzu kommt: Unsere Schadengutachten sind durch unsere neutralen, unabhängigen GTÜ-Sachverständigen erstellt. Denn die Unabhängigkeit in der Gutachtenerstellung ist ein Muss, um den Schaden durch Ihre Versicherung regulieren zu lassen.
Bei Schadengutachten setzen wir auf modernste Technologien.
Dazu gehören:
- Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals inklusive Online-Datenübertragung direkt an Sie sowie
- Digital- und Videokameras sowie optimierte Texterfassungen mittels Handscanner, was die Datenübernahme aus Ihren Fahrzeugpapieren besonders einfach und vor allem sicher macht.
4 Schadensarten, die für Schadengutachten relevant sind.
Von einem Haftpflichtschaden ist immer dann die Rede, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden anderer in einen Unfall verwickelt wurde. Ist das der Fall, so steht Ihnen Folgendes zu:
- die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters, was auf unsere Kfz-Sachverständigen zutrifft
- das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist
- die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- die freie Wahl, wann, wo und ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten
Beim Haftpflichtschaden übernimmt immer die Versicherung desjenigen die Kosten, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Auch die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens sind darüber abgedeckt. Die einzige Ausnahme: Bagatellkosten, die sich auf eine Schadenhöhe von unter 750 € belaufen.
Beim Haftpflichtschaden berücksichtigen unsere Sachverständigen selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtssprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Von einem Kaskoschaden ist immer dann die Rede, wenn Sie Ihr Fahrzeug durch einen selbst verursachten Unfall beschädigt haben. Inwiefern und in welcher Höhe Sie Ersatzleistungen geltend machen können, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. In den meisten Fällen haben Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Auf Basis der vertraglichen Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung ermitteln unsere Sachverständigen, alle Faktoren, die für die Schadenregulierung relevant sind. Beachten Sie, dass beim Kaskoschaden alle Ersatzleistungen individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt. Haben Sie keine Kaskoversicherung, können Sie selbst verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht geltend machen.
Schäden durch Wetter oder Wild sind versicherungstechnisch eine Sonderform, die in Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nicht berücksichtigt ist. Um sich gegen die entsprechenden Schäden zu versichern, benötigen Sie eine Teilkasko-Versicherung. Haben Sie eine solche Versicherung, dann bestimmen die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages, in welchem Umfang der Schaden reguliert wird.
Auch technisches Versagen führt zu Schäden am Fahrzeug, manchmal sogar zu Unfällen.
Wo wir Ihr Fahrzeug untersuchen:
Ihr Fahrzeug begutachten wir in einer unserer Niederlassungen, die für Sie am nächsten liegt. Sie dürfen die Niederlassung bzw. den Standort frei wählen – wir richten uns ganz nach Ihnen.
Was wir für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen:
- Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Ihr Fahrzeug
- Ihren Fahrzeug-Schlüssel
- Ihre Anwesenheit (sofern das für Sie möglich ist), denn unter Umständen haben wir im Laufe der Untersuchung Ihres Fahrzeugs Fragen an Sie