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Gasprüfungen bzw. Gassystemeinbauprüfungen (GSP)

Gassystemeinbauprüfung nach § 41a (5) StVZO: Alle Fahrzeughalter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Auch das können Sie bei uns, im Schadenzentrum Köhler beauftragen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

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