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BO Kraft

Untersuchungen von Fahrzeugen zur Personenbeförderung, Untersuchungen von Taxen, Mietwagen und Omnibussen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BO Kraft: Unsere Prüfingenieure von Schadenzentrum Köhler untersuchen diese Fahrzeuge nach den Bestimmungen der BO Kraft, die Abkürzung für die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jedes Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) und zur Untersuchung nach BO Kraft.

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