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Sicherheitsprüfungen (SP)

Prüfungen von LKW, Zugmaschinen, Anhängern und Bussen: Die Ansprüche an die Sicherheit dieser Fahrzeuge sind im Transportwesen deutlich gestiegen. Daher führen wir Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an folgenden Fahrzeugen durch:

  • Busse (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
  • LKW zur Güterbeförderung sowie Arbeits- und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
  • Anhänger einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h

Alle diese Fahrzeuge müssen regelmäßig Prüftermine wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine sehen Sie im Untersuchungsbericht bzw. auf dem Prüfprotokoll oder auf der am Fahrzeug angebrachten Prüfplakette. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns. Denn als Fahrer bzw. Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Prüfungen stets fristgerecht durchgeführt werden.

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